Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Entertainment4U Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)


  1. Regelungsgegenstand

    1. Diese Vertragsbedingungen beinhalten zu dem sogenannten Hauptvertrag, wie z.B.


      1. Mietvertrag über Automaten

      2. Automatenaufstellvertrag mit Gewinnbeteiligung


      die allgemeinen Regelungen, die jeweils für die Vertragsverhältnisse der Entertainment4U mit ihren Kunden Anwendung finden.

      Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    2. Im Falle von Widersprüchen innerhalb der einzelnen Regelungen des Vertragsverhältnisses gehen die Regelungen des Hauptvertrages denen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

    3. Sämtliche Angebote der Entertainment4U sind freibleibend.

    4. Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart.

    5. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

  2. Preise, Kaution, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Sitz der Entertainment4U, etwaige Kosten für Verpackung und Transport sind darin nicht enthalten.

    2. Alle Preise, soweit nicht gesondert dargestellt, sind zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

    3. Eine vereinbarte Mietkaution ist bei Entertainment4U eingehend binnen 30 Werktagen nach Vertragsschluss, spätestens einen Tag vor Übergabe des Automaten fällig.

    4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderungen oder Forderungen, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis aus dem Hauptvertrags mit der Forderung von Entertainment4U stehen, aufrechnen.

  3. Haftung der Entertainment4U

    1. Die Entertainment4U haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    2. Im Übrigen haftet die Entertainment4U im Falle der einfachen Fahrlässigkeit nur wegen einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

      1. Wesentliche Vertragspflichten (auch Kardinalspflichten genannt) sind die Pflichten, die die vereinbarte Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen.

      2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist grundsätzlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

      3. Für einen Mietvertrag über Automaten oder einen Automatenaufstellvertrag mit Gewinnbeteiligung wird als vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden als Obergrenze

        € 2.500,00 vereinbart.

      4. Eine Haftung der Entertainment4U für atypische oder mittelbare Schäden wie auch entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.


  4. Gefahrübergang und Gebrauch der Automaten nach Übergabe an den Kunden

    1. Alle Automaten dürfen nur zu den Zwecken benutzt werden, für den sie geschaffen oder bestimmt sind. Dem Kunden werden bei Übergabe die entsprechenden Gebrauchsanleitungen mit übergeben.

    2. Die Überlassung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Entertainment4U.

    3. Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter keine Änderungen den Automaten und seinem Ort der Aufstellung vornehmen, es sei es dient dem Schutz oder zur Gefahrenabwendung.

      Sofern und soweit der Kunde den Transport der Automaten bewerkstellig ist der verpflichtet, dieses fach- und sachgerecht zu organisieren.

  5. Pflichten des Kunden und Schadensersatz

    1. Bei Übergabe hat der Kunde die Automaten auf ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.

    2. Wird eine Lieferung des Automaten durch den Kunden bei Entertainment4U beauftragt, stellt der Kunde sicher, dass eine direkte Anlieferung per LKW an die Adresse möglich ist, die Zuwegung geeignet und barrierefrei ist.

    3. Nach Übergabe an den Kunden stellt der Kunde sicher, dass der Automat ordnungsgemäß aufgestellt und angeschlossen bleibt. Der Kunde hat die ordnungsgemäße Funktionsweise des Automaten regelmäßig zu überprüfen. Die Betriebskosten werden vom Kunden getragen.

    4. Der Kunde informiert bei Beschädigung oder fehlender Funktion eines Automaten unverzüglich Entertainment4U und nimmt den Automaten außer Betrieb.

    5. Der Kunde wird nach Übergabe den Automaten gegen Verlust, Schäden oder Unfällen schützen.

    6. Sofern ein Automat durch eine Verletzung einer Pflicht des Kunden beschädigt wird oder durch z.B. Diebstahl verloren geht, ist der Kunde der Entertainment4U zum Schadensersatz verpflichtet. Bei Beschädigungen am Gerät werden daher die Reparaturkosten / bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Reparatur durch den Kunden ist nicht statthaft.

      Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so wird ein Reinigungsaufwand in angemessener Höhe dem Kunden in Rechnung gestellt.

    7. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Kunden zu beachten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine erwachsene und eingewiesene Person permanent zur Betreuung des Automaten abgestellt wird.

    8. Eventuell anfallende GEMA- Gebühren, Steuerschulden und Anzeigen beim zuständigen Finanzamt oder Bezirksamt durch die Aufstellung trägt der Kunde. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV-Abnahme vor Ort trägt der Kunde diese Mehrkosten.

    9. Der Kunde wird der Entertainment4U im angemessenen Umfang Zugang zu dem Automaten verschaffen.

    10. Verzögert der Kunde schuldhaft seine Pflicht zur Rückgabe eines Automaten, so ist der dieser zur Zahlung einer Verzugspauschale verpflichtet.

      Diese Verzugspauschale beträgt 100 € pro Tag. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung

      gemäß §19 UStG wir keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

      Ein weitergehender Schadensersatzanspruch seitens der Entertainment4U bleibt vorbehalten. Die Verzugspauschale ist auf das 2 fache des Wiederbeschaffungswert begrenzt. Macht die Entertainment4U einen weitergehenden Schadensersatzanspruch geltend ist die Verzugspauschale hierauf anzurechnen.


  6. Schlussbestimmungen

    1. Sollten einzelne Bestimmungen des Hauptvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Hauptvertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe liegenden, wirksamen Bestimmung ersetzen.


    2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Rahmenvertrages und der Einzelverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abrede über einen Verzicht auf die Schriftform.